Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI sind Leistungen der Pflegeversicherung, die die professionelle Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Anders als beim Pflegegeld wird das Geld nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Stattdessen rechnet der Pflegedienst seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen, wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, der auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden kann.

Welche Leistungen übernimmt der Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst deckt drei Bereiche ab:

Körperbezogene Pflege (Grundpflege)

Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden), beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang und bei der Mobilität. Dazu gehört auch die Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen und Umlagern.

Pflegerische Betreuung

Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Beschäftigung (z. B. Vorlesen, Gespräche, gemeinsames Kochen).

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Wäschepflege und Spülen. Wichtig zu wissen: Wird die Hauswirtschaft über die Pflegesachleistungen abgerechnet, reduziert sich anteilig das Pflegegeld. Wer das vermeiden möchte, kann hauswirtschaftliche Hilfe alternativ über den Entlastungsbetrag finanzieren.

Zusätzlich gibt es die medizinische Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe). Diese wird allerdings nicht über die Pflegesachleistungen, sondern über die Krankenkasse abgerechnet. Das Pflegesachleistungs-Budget bleibt davon unberührt.

Pflegesachleistungen 2026: Aktuelle Beträge nach Pflegegrad

Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und gelten unverändert auch 2026. Die nächste Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen.

Pflegegrad Pflegesachleistungen (mtl.) Pflegegeld (mtl.) Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 796 € 347 € 131 €
Pflegegrad 3 1.497 € 599 € 131 €
Pflegegrad 4 1.859 € 800 € 131 €
Pflegegrad 5 2.299 € 990 € 131 €

Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren

Viele Familien übernehmen einen Teil der Pflege selbst und benötigen nur punktuell professionelle Unterstützung. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistung: Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, erhalten Sie den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld.

Rechenbeispiel: Eine Person mit Pflegegrad 3 nutzt monatlich Pflegesachleistungen im Wert von 748,50 €. Das entspricht 50 % des Sachleistungsbudgets (1.497 €). Entsprechend werden 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt, also 299,50 € (50 % von 599 €). Insgesamt erhält die Familie Leistungen im Wert von 1.048 €.

Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, die optimale Aufteilung für Ihre Situation zu finden.

Wie oft kommt ein ambulanter Pflegedienst?

Das richtet sich ganz nach dem individuellen Bedarf. Bei manchen Pflegebedürftigen kommt der Pflegedienst zwei- bis dreimal täglich (z. B. morgens zur Grundpflege, mittags zur Medikamentengabe und abends zum Bettfertigmachen). Bei anderen reichen zwei bis drei Besuche pro Woche. Die Häufigkeit wird gemeinsam mit dem Pflegedienst im sogenannten Pflegevertrag festgelegt.

Die Diakoniestation Pforzheim bietet flexible Einsatzzeiten und stimmt den Pflegeplan individuell auf Ihre Situation ab. Unsere Kranken- und Altenpflege wird fast ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.