Was ist ein Pflegegrad und wer hat Anspruch?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis 5), die die früheren Pflegestufen abgelöst haben. Anders als bei den alten Pflegestufen werden heute nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Einschränkungen gleichwertig berücksichtigt.

Die Voraussetzung für einen Pflegegrad: Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einschränkung körperlich, geistig oder psychisch bedingt ist. Auch jüngere Menschen oder Kinder können einen Pflegegrad erhalten.

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor

Der Antragsprozess folgt einem klaren Ablauf. Wenn Sie diese fünf Schritte kennen, sind Sie gut vorbereitet.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist unkompliziert: Ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder ein formloses Schreiben reicht aus. Wichtig: Notieren Sie sich das Datum der Antragstellung, denn Leistungen werden rückwirkend ab diesem Monat gezahlt.

Ein einfacher Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung nach § 33 SGB XI.“

Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend die offiziellen Formulare zu. Füllen Sie diese sorgfältig aus und senden Sie sie zurück. Bei Fragen hilft eine qualifizierte Pflegeberatung beim Ausfüllen.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen und Unterlagen sammeln

Zwischen Antragstellung und Begutachtung liegt Ihre wichtigste Vorbereitungszeit. Führen Sie mindestens 7 bis 14 Tage lang ein Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie darin alle pflegerischen Tätigkeiten mit Uhrzeiten: Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei Mahlzeiten, bei der Medikamenteneinnahme und auch nächtliche Hilfestellungen.

Sammeln Sie außerdem alle relevanten Unterlagen: ärztliche Befunde, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, Therapieberichte und Medikamentenpläne. Diese Dokumente untermauern den tatsächlichen Pflegebedarf.

Schritt 3: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit einer Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt das die Firma Medicproof. Der Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause. Der Termin dauert etwa 45 bis 60 Minuten.

Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in sechs Lebensbereichen:

  • Mobilität (Gewichtung: 10 %) – Können Sie sich selbstständig fortbewegen, Treppen steigen, Positionen wechseln?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) – Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Erkennen von Personen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) – Unruhe, Ängste, Aggressionen, Wahnvorstellungen
  • Selbstversorgung (40 %) – Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang
  • Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen (20 %) – Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %) – Tagesablauf, Beschäftigung, soziale Kontakte

Bei den Modulen 2 und 3 zählt jeweils nur der höhere Wert.

Wichtig: Beschönigen Sie beim Begutachtungstermin nichts. Viele Pflegebedürftige zeigen sich aus Scham von ihrer besten Seite. Der Gutachter kann aber nur bewerten, was er sieht und hört. Sprechen Sie offen über alle Schwierigkeiten, auch über Themen wie Inkontinenz oder nächtliche Unruhe. Eine Vertrauensperson (Angehörige, Nachbarn oder ein Berater vom Pflegestützpunkt) darf beim Termin dabei sein und ergänzen.

Schritt 4: Bescheid prüfen

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden. Der Bescheid kommt per Post und enthält den zuerkannten Pflegegrad sowie das Gutachten. Lesen Sie beides gründlich durch. Prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden.

Schritt 5: Widerspruch einlegen (bei Bedarf)

Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch führt in der Regel zu einer erneuten Begutachtung. Senden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, steht Ihnen der Weg zum Sozialgericht offen (kostenfrei, kein Anwaltszwang).

Welche Leistungen gibt es nach der Bewilligung?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem bewilligten Pflegegrad. Grundsätzlich stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zwei zentrale Leistungsarten zur Verfügung: Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, und Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die professionelle Versorgung sicherstellt. Beide lassen sich über die Kombinationsleistung anteilig miteinander verbinden. Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen zudem der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu.

Eine vollständige Übersicht aller aktuellen Beträge für 2026, die Funktionsweise der Kombinationsleistung mit Rechenbeispiel und Informationen dazu, welche Aufgaben ein Pflegedienst konkret übernimmt, finden Sie in unserem Ratgeber Pflegesachleistungen: Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?